top of page

Informationen Neuerungen GEMA für Mitgliedschöre




Glücklicherweise konnte unser Dachverband, der Deutsche Chorverband, mit der GEMA bei der neuen Vertragsschließung am Jahresende 2024 die bisherigen Nachlassregelungen für die Musiknutzung erhalten. Die aktuellen Rabattregelungen finden Sie am Ende dieser E-Mail.

 

Eine wesentliche Neuerung betrifft die GEMA-Meldung: Ab der zweiten Jahreshälfte 2025 kann diese nicht mehr über OVERSO erfolgen. Stattdessen müssen alle Meldungen für chorische und gesellige Veranstaltungen direkt im Online-Portal der GEMA erfolgen. Dazu ist eine Registrierung erforderlich.

 

Wichtige Informationen zur GEMA-Registrierung:

  • Die erforderlichen Zugangsdaten (Kundennummer und individueller Code) werden per Post an die in der OVERSO hinterlegte Adresse des jeweiligen Vereins versendet.

  • Sie erhalten zwei separate Schreiben, die Ihnen die erstmalige Registrierung ermöglichen.

  • Bitte bewahren Sie diese Schreiben sorgfältig auf und entsorgen Sie sie nicht.

  • Falls Sie bis Anfang Mai 2025 keine Post von der GEMA erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns.

 

Unterstützung bei der Umstellung:

Bis zum 30. Juni 2025 können GEMA-Meldungen weiterhin wie gewohnt über OVERSO erfolgen. Der Chorverband Sachsen-Anhalt, der Deutsche Chorverband und die GEMA werden diesen Prozess mit verschiedenen Schulungsangeboten begleiten.


Ein erstes verbandsinternes Angebot findet statt als Präsenz-Fortbildung des Chorverbandes Sachsen-Anhalt:

Wann: 17. Mai 2025, 10:00 Uhr

Wo: Geschäftsstelle des Chorverbandes Sachsen-Anhalt, Breiter Weg 30, Magdeburg

Die Anmeldung ist bereits möglich per E-Mail an c.kanneberg@chorverband-sachsen-anhalt.de

Über weitere Angebote informieren wir Sie entsprechend.


Zusätzliche Hilfen der GEMA:

 

Unsere bekannten verbandsinternen Regelungen bleiben bestehen:

  • Veranstaltungen müssen spätestens bis zum 20. des Folgemonats gemeldet werden.

  • Die Übernahme von GEMA-Gebühren durch den Chorverband Sachsen-Anhalt bleibt unverändert:

    • 150,00 € für Vereine mit einem Ensemble

    • 300,00 € für Vereine mit zwei oder mehr Ensembles

 

Aktuelle Nachlassregelung:

Die GEMA gewährt weiterhin für alle lizenzpflichtigen Musiknutzungen der Mitglieder des Deutschen Chorverbandes einen Nachlass von 20 Prozent auf die Vergütungssätze für:

  • Chorische und gesellige Veranstaltungen mit Live- und/oder Tonträgerwiedergabe

  • Hintergrundmusik ohne Veranstaltungscharakter (z. B. über Radio, Fernseher oder Tonträger)

Zusätzlich wird ein pauschaler Kulturrabatt von 15 Prozent für chorische Veranstaltungen auf die Tarife U-K und U-V gewährt.

Keine Nachlässe werden für die Produktion von Tonträgern (CDs oder DVDs) und für die Musikwiedergabe im Internet gewährt. Dort gelten die üblichen GEMA-Tarife.

 

Vielen Dank für Ihre beständige Mithilfe. Für Fragen oder Unterstützung steht Ihnen die Geschäftsstelle des Chorverbandes Sachsen-Anhalt zur Verfügung.

 

Kommentare


bottom of page