Alle Chorkreise im Überblick
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Wer kann Mitglied werden?Der Chorverband Sachsen-Anhalt ist der Landesverband der Chöre in Sachsen-Anhalt. Mitglieder können deshalb nur Chöre sein. Wir heißen aber auch Musik- und Tanzgruppen herzlich willkommen, die Chören angeschlossen sind bzw. deren Ziele unterstützen.
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Wie kann ich Mitglied werden?Anträge auf Mitgliedschaft im Chorverband Sachsen-Anhalt können formlos an die Geschäftsstelle gerichtet werden. Natürlich kann ein Antrag auch an die Vorstände der Chorkreise gerichtet werden, über die jeder Chor im Verband organisiert ist.
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Welche Verpflichtungen gehe ich ein?Als Mitglied der großen Chorgemeinschaft des Deutschen Chorverbandes unterstützen sie dann die Ziele der Förderung des Singens in Chören, wie sie in den Satzungen des Deutschen Chorverbandes und des Chorverbandes Sachsen-Anhalt niedergelegt sind. Darüber hinaus zahlt jeder Verein einen Beitrag an den zuständigen Chorkreis, der den Aufwand des Chorkreises, des Landesverbandes und des Deutschen Chorverbandes für Organisation, Versicherungen und GEMA finanziert. Der Beitrag wird auf der Basis der Bestandserhebung in der Online-Vereinssoftware OVERSO zum Stichtag 30. April jeden Jahres ermittelt. Die Beitragshöhe wird von den Vereinen, den Chorkreisen, dem Landesverband und dem Deutschen Chorverband eigenverantwortlich und satzungskonform festgelegt.
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Was bieten wir unseren Mitgliedern?Die Leistungen für unsere Mitglieder sind vielgestaltig und umfassen: Die Übernahme der GEMA-Gebühren für alle Veranstaltung bis zu einem Jahresbetrag von 150€, die der Chor selbst organisiert entsprechend der jeweils gültigen Vereinbarungen mit der GEMA. Alle Mitglieder der Chöre sind unfallversichert. Außerdem haben alle Vereine über den Deutschen Chorverband ein Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung. Wir ehren unsere Sängerinnen und Sänger für langjähriges Singen, sowie die Chorleiter und langjährig bestehende Vereine. Wir organisieren die Fortbildung für Chorleiter und Chorleiterinnen. Wir beraten unsere Chöre in allen Fragen. Alle Sängerinnen und Sänger können an den Projektchören des Chorverbandes teilnehmen. Wir organisieren jährlich zentrale Veranstaltungen und alle vier Jahre ein Landeschorfest, an dem alle Chöre teilnehmen können. Das Präsidium des Chorverbandes ist als Lobbyist für das Singen in Sachsen-Anhalt und in den Gremien des Deutschen Chorverbandes tätig. Wir bieten über das Internet und ein Informationsheft die Möglichkeit der Information und Kommunikation im Verband.
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Wenn es im Verein mal nicht so gut läuft!Regelung zu ruhenden Vereinen im Chorverband Sachsen-Anhalt e. V. Eine gesetzliche Grundlage für ein „Ruhen des Vereins“ gibt es im Vereinsrecht nicht. Als Alternative zur Fortführung kommt hier nur die Auflösung des Vereins in Frage. Eine Auflösung ist aber weder gewollt noch sinnvoll, wenn der Verein seine Tätigkeit nur vorübergehend eingestellt hat. Bei unverändertem Fortbestehen des Vereins gibt es keine Meldepflichten beim Vereinsregister. Das Ruhen des Vereins muss nur vereinsintern geregelt werden. Eine Beschlussfassung, die Vereinestätigkeit „ruhen“ zu lassen, ist nicht notwendig. Vielmehr ergibt sich der Zustand faktisch durch die mangelnde Verfolgung des gemeinsamen satzungsgemäßen Zwecks seiner Mitglieder. In der Regel wird die Satzung ein Ruhen der Vereinstätigkeit nicht vorsehen. Das Einstellen der Tätigkeit berührt aber grundlegende Satzungsregelungen. Dazu gehören z.B. die Beitragspflicht, turnusgemäße Mitgliederversammlungen oder Neuwahlen. Entsteht dem Verein durch das Ruhen seiner Tätigkeit ein Schaden (z.B. Verzicht auf Beiträge), kann der Verein eventuell den Vorstand haftbar machen. Stellt der Verein seine Tätigkeiten längere Zeit ein, wird das Finanzamt in der Regel die Gemeinnützigkeit entziehen. Sie kann aber bei Wiederaufnahme der Tätigkeit erneut beantragt werden. Der Verein sollte sich deswegen unbedingt mit dem Finanzamt abstimmen, bevor er seine Tätigkeit ruhen lässt. Folgende Regelung wurde anlässlich der Sitzung des Präsidiums am 07.02.2017 beschlossen: Der Mitgliedsverein kann beim Chorverband Sachsen-Anhalt beantragen, seine Mitgliedschaft für die Dauer von max. 2 Jahren ruhen zu lassen. Über den Antrag entscheidet das Präsidium. Der Verein sollte darauf hingewiesen werden, dass das Ruhen der Mitgliedschaft im Chorverband Sachsen-Anhalt nicht das Ruhen des Vereins im vereinsrechtlichen Sinne darstellt. Es können vereinsrechtliche und steuerliche Gründe dem entgegenstehen, die die Aberkennung der Gemeinnützigkeit zur Folge haben könnten. Der Verein muss sich selbst mit dem Finanzamt in Verbindung setzen. Bedingungen zum Beschluss, die Mitgliedschaft ruhen zu lassen: a) Wird dem Antrag stattgegeben, beginnt der Ruhestatus am 01.01. des Jahres, welches auf das Jahr der Antragstellung folgt. b) Der Verein kann weiterhin eine Beratung des Chorverbandes Sachsen-Anhalt wahrnehmen. c) Der Verein nimmt nicht am Versicherungsschutz des DCV-Gesamtvertrages teil. d) Für die Zeit des Ruhens werden keine GEMA-Gebühren übernommen. e) Der Verein erhält für die Dauer des Ruhens keine Zuschüsse. f) Der Verein hat kein Stimmrecht in den Gremien des Chorverbandes Sachsen-Anhalt. g) Nach Ablauf der Ruhezeit lebt die reguläre Mitgliedschaft des Vereins wieder auf. Diese Regelung tritt ab 01. März 2017 in Kraft.
Termine der Chorverbände
Hier finden Sie schon bald alle wichtigen Termine Rund um den Chorverband Sachsen-Anhalt.
Mitgliedschaft
im Chorverband Sachsen-Anhalt
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Wer kann Mitglied werden?Der Chorverband Sachsen-Anhalt ist der Landesverband der Chöre in Sachsen-Anhalt. Mitglieder können deshalb nur Chöre sein. Wir heißen aber auch Musik- und Tanzgruppen herzlich willkommen, die Chören angeschlossen sind bzw. deren Ziele unterstützen.
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Wie kann ich Mitglied werden?Anträge auf Mitgliedschaft im Chorverband Sachsen-Anhalt können formlos an die Geschäftsstelle gerichtet werden. Natürlich kann ein Antrag auch an die Vorstände der Chorkreise gerichtet werden, über die jeder Chor im Verband organisiert ist.
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Welche Verpflichtungen gehe ich ein?Als Mitglied der großen Chorgemeinschaft des Deutschen Chorverbandes unterstützen sie dann die Ziele der Förderung des Singens in Chören, wie sie in den Satzungen des Deutschen Chorverbandes und des Chorverbandes Sachsen-Anhalt niedergelegt sind. Darüber hinaus zahlt jeder Verein einen Beitrag an den zuständigen Chorkreis, der den Aufwand des Chorkreises, des Landesverbandes und des Deutschen Chorverbandes für Organisation, Versicherungen und GEMA finanziert. Der Beitrag wird auf der Basis der Bestandserhebung in der Online-Vereinssoftware OVERSO zum Stichtag 30. April jeden Jahres ermittelt. Die Beitragshöhe wird von den Vereinen, den Chorkreisen, dem Landesverband und dem Deutschen Chorverband eigenverantwortlich und satzungskonform festgelegt.
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Was bieten wir unseren Mitgliedern?Die Leistungen für unsere Mitglieder sind vielgestaltig und umfassen: Die Übernahme der GEMA-Gebühren für alle Veranstaltung bis zu einem Jahresbetrag von 150€, die der Chor selbst organisiert entsprechend der jeweils gültigen Vereinbarungen mit der GEMA. Alle Mitglieder der Chöre sind unfallversichert. Außerdem haben alle Vereine über den Deutschen Chorverband ein Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung. Wir ehren unsere Sängerinnen und Sänger für langjähriges Singen, sowie die Chorleiter und langjährig bestehende Vereine. Wir organisieren die Fortbildung für Chorleiter und Chorleiterinnen. Wir beraten unsere Chöre in allen Fragen. Alle Sängerinnen und Sänger können an den Projektchören des Chorverbandes teilnehmen. Wir organisieren jährlich zentrale Veranstaltungen und alle vier Jahre ein Landeschorfest, an dem alle Chöre teilnehmen können. Das Präsidium des Chorverbandes ist als Lobbyist für das Singen in Sachsen-Anhalt und in den Gremien des Deutschen Chorverbandes tätig. Wir bieten über das Internet und ein Informationsheft die Möglichkeit der Information und Kommunikation im Verband.
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Wenn es im Verein mal nicht so gut läuft!Regelung zu ruhenden Vereinen im Chorverband Sachsen-Anhalt e. V. Eine gesetzliche Grundlage für ein „Ruhen des Vereins“ gibt es im Vereinsrecht nicht. Als Alternative zur Fortführung kommt hier nur die Auflösung des Vereins in Frage. Eine Auflösung ist aber weder gewollt noch sinnvoll, wenn der Verein seine Tätigkeit nur vorübergehend eingestellt hat. Bei unverändertem Fortbestehen des Vereins gibt es keine Meldepflichten beim Vereinsregister. Das Ruhen des Vereins muss nur vereinsintern geregelt werden. Eine Beschlussfassung, die Vereinestätigkeit „ruhen“ zu lassen, ist nicht notwendig. Vielmehr ergibt sich der Zustand faktisch durch die mangelnde Verfolgung des gemeinsamen satzungsgemäßen Zwecks seiner Mitglieder. In der Regel wird die Satzung ein Ruhen der Vereinstätigkeit nicht vorsehen. Das Einstellen der Tätigkeit berührt aber grundlegende Satzungsregelungen. Dazu gehören z.B. die Beitragspflicht, turnusgemäße Mitgliederversammlungen oder Neuwahlen. Entsteht dem Verein durch das Ruhen seiner Tätigkeit ein Schaden (z.B. Verzicht auf Beiträge), kann der Verein eventuell den Vorstand haftbar machen. Stellt der Verein seine Tätigkeiten längere Zeit ein, wird das Finanzamt in der Regel die Gemeinnützigkeit entziehen. Sie kann aber bei Wiederaufnahme der Tätigkeit erneut beantragt werden. Der Verein sollte sich deswegen unbedingt mit dem Finanzamt abstimmen, bevor er seine Tätigkeit ruhen lässt. Folgende Regelung wurde anlässlich der Sitzung des Präsidiums am 07.02.2017 beschlossen: Der Mitgliedsverein kann beim Chorverband Sachsen-Anhalt beantragen, seine Mitgliedschaft für die Dauer von max. 2 Jahren ruhen zu lassen. Über den Antrag entscheidet das Präsidium. Der Verein sollte darauf hingewiesen werden, dass das Ruhen der Mitgliedschaft im Chorverband Sachsen-Anhalt nicht das Ruhen des Vereins im vereinsrechtlichen Sinne darstellt. Es können vereinsrechtliche und steuerliche Gründe dem entgegenstehen, die die Aberkennung der Gemeinnützigkeit zur Folge haben könnten. Der Verein muss sich selbst mit dem Finanzamt in Verbindung setzen. Bedingungen zum Beschluss, die Mitgliedschaft ruhen zu lassen: a) Wird dem Antrag stattgegeben, beginnt der Ruhestatus am 01.01. des Jahres, welches auf das Jahr der Antragstellung folgt. b) Der Verein kann weiterhin eine Beratung des Chorverbandes Sachsen-Anhalt wahrnehmen. c) Der Verein nimmt nicht am Versicherungsschutz des DCV-Gesamtvertrages teil. d) Für die Zeit des Ruhens werden keine GEMA-Gebühren übernommen. e) Der Verein erhält für die Dauer des Ruhens keine Zuschüsse. f) Der Verein hat kein Stimmrecht in den Gremien des Chorverbandes Sachsen-Anhalt. g) Nach Ablauf der Ruhezeit lebt die reguläre Mitgliedschaft des Vereins wieder auf. Diese Regelung tritt ab 01. März 2017 in Kraft.
Aus Geschichte und Gegenwart
des Chorverbandes Sachsen-Anhalt e.V.
Wo kommen wir her?
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1584 Gründung des Adjudantenvereines Coswig (er bestand bis 1945)
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1819 Gründung der Magdeburger Liedertafel durch Zelter und Seebach
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1821 Gründung der Dessauer Liedertafel durch Friedrich Schneider und dem Dichter Wilhelm Müller Musikfest in Magdeburg unter Mitwirkung von Friedrich Schneider
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1825 Gründung des Vereins für die Elbmusikfeste in Bernburg 1. Elbmusikfest in Magdeburg unter Leitung von Friedrich Schneider, weitere folgten 1827, 1828, 1829,1830
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1830 30./31.10. Gründung der Provinzialliedertafel in Bernburg durch die Liedertafeln Magdeburg, Dessau und Zerbst. Alljährlich am Samstag nach Pfingsten fand das Provinzialliedertafelfest an den Heimatorten der Liedertafeln statt. Die Provinzialliedertafeln bestanden bis zum Ende des 2. Weltkrieges 1945. Ihr gehörten bis zu 12 Vereinen an. (1945 noch 7)
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1843 Nach dem Beitritt der Liedertafeln aus Leipzig (1831), Köthen (1833), Barby (1834) und Halle (1835) fand das Provinzialliedertafelfest unter dem Dirigat Felix-Mendelsson-Bartholdy als vorläufiger Höhepunkt in Leipzig statt.
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1844 30./31.05. Gründung des Anhaltischen Sängerbundes in Ballenstedt durch die Liedertafeln aus Bernburg, Coswig, Gernrode, Harzgerode und Hoym
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1849 1. Altmärker Gesangsfest in Stendal, weitere folgten 1850 und 1851
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1852 Gründung der Gartzschen Liedertafel Salzwedel
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1862 21.09 Gründung des DEUTSCHEN SÄNGERBUNDES in Coburg Unsere Region vertraten die Vereinigten Männergesangvereine Magdeburgs, der Sängerbund an der Saale und die Provinzialliedertafel, deren Vertreter Albert Ochs in den Gesamtausschuss gewählt wurde.
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1864 29.05. Gründung des Elb-Havel-Sängerbundes in Seehausen Beitritt in den DSB gemeinsam mit dem Anhaltischen Sängerbund Ab 1948 Neuzulassung von Chören (keine Vereine) mit Statut möglich.
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Ab 1950 Der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund übernimmt die Trägerschaft über die Zuordnung zur Deutschen Volksbühne Kulturarbeit nach Auflösung der Deutschen Volksbühne und gibt Liedblätter mit altem und neuem Liedgut heraus. Die Chöre wurden Betrieben zugeordnet. Entstehung von Betriebsensembles in Großbetrieben. Chöre hatten starken Zulauf von singenden und fördernden Mitgliedern. Es wurden viele volkstümliche Konzerte veranstaltet.
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1955 44 Chöre veranstalten in Freyburg/Unstrut ein großes Sängertreffen
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Ab 1960 Bildung von Kreis- und Bezirkskabinetten für Kulturarbeit. Von dort wurden Kreissängerfeste mit Wertungssingen durchgeführt.
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Ab 1961 Die Verbindungen zu Vereinen in der BRD mussten abgebrochen werden, bestanden jedoch meist auf privater Basis weiter!
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Ab 1965 Mitwirkung der Chöre bei den Arbeiterfestspielen auf Kreis-, Bezirks- und Kreissängerfeste mit Wertungssingen durchgeführt. bestanden jedoch meist auf privater Basis weiter! Republikebene. Veranstalter war der FDGB.
Der Neuanfang nach 1989
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21.04.1990 Vertreter von 11 Chören berieten den Zusammenschluss zu einem Sängerbund Anhalt mit dem Ziel des Beitritts in den Deutschen Sängerbund in Bernburg.
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16.06.1990 17 Chöre gründen in Bernburg den Sängerbund Anhalt und wurden als Sängerkreis in den Chorverband Niedersachsen-Bremen aufgenommen.
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22.09.1990 57 Chöre gründen in Dessau den Landeschorverband Sachsen-Anhalt und stellen den Aufnahmeantrag in den DSB.
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28.09.1990
Das Präsidium des DSB bestätigt die Aufnahme in den DSB.
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Juni 1991 10 Chöre des LCV Sachsen-Anhalt nehmen am Chorfest des Chorverbandes Niedersachsen-Bremen in Hannover teil.
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Okt.1991 12 Chöre nehmen am 1. Landesmusikfest des Landes Sachsen-Anhalts teil und gestalten 2 Chorkonzerte in Dessau.
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Mai 1992 3 Chöre des LCV SA nehmen aktiv am 19. Chorfest des DSB in Köln teil.
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Juni 1992 1. Landeschorfest des LCV SA in Bernburg mit 60 Chören des LCV SA und 20 Chören aus Niedersachsen-Bremen.
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Mai 1993 20 Chöre des LCV SA nehmen am 1. Landeschorwettbewerb teil.
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April 1994 3 Chöre des LCV SA nehmen am 4. Deutschen Chorwettbewerb teil.
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Sept. 1997 Chortage des DSB in Wernigerode
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Juni 1998 2. Landeschorfest des LCV SA in Naumburg
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Juni 2011 3. Landeschorfest des CV SA in Bernburg
Wer sind wir heute
Als größter Laienchorverband Ostdeutschland gehören derzeit 346 Chöre mit 22 zusätzlichen Chorgruppen zum Chorverband Sachsen-Anhalt. Diese gliedern sich in 117 Männerchöre, 60 Frauenchöre, 151 Gemischte Chöre, 37 Kinder- und Jugendchöre sowie 3 Instrumental- und Tanzgruppen 8478 Erwachsene und 1772 Kinder singen in den Chören des Chorverbandes Sachsen-Anhalt.
Das Präsidium
Vizepräsident
Verbandschorleiter
Die Geschäftsstelle
OVERSO, Ehrungen, GEMA-Meldungen, Versicherung
Projektmanagement